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StGB § 283c Gläubigerbegünstigung
[ Auszug: (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Bankrott ] [ StGB Besonders schwerer Fall des Bankrotts ] [ StGB Verletzung der Buchführungspflicht ] [ StGB Gläubigerbegünstigung ] [ StGB Schuldnerbegünstigung ]